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Willkommen im zentralen Wissensportal. Hier findest du alle Informationen, die du für eine erfolgreiche und rechtssichere Ausbildung in der SteelAutoRobotics AG benötigst.
System-Status: Alle Module (Recht, JAV, AGG, Compliance) sind auf dem Stand von Februar 2026.
Rechte & Pflichten im Detail
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Beteiligung & JAV
Kündigungsregelungen (§ 22 BBiG)
1. Probezeit-Kündigung: Jederzeit, fristlos und ohne Angabe von Gründen. § 22 Abs. 1 BBiG
2. Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund nach der Probezeit. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG
Beteiligung & JAV
Die 3 Stufen der Mitbestimmung
1. Information: Unterrichtung über Personalplanung. § 80 BetrVG
2. Anhörung: Zwingend vor jeder Kündigung. § 102 BetrVG
3. Echte Mitbestimmung: Zustimmung bei Ordnung & Arbeitszeit. § 87 BetrVG
JAV Wahlrecht & Zusammenarbeit
1. Wahlrecht (Aktiv/Passiv): Wer wählen darf und wer wählbar ist. § 60 / § 61 BetrVG
2. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Die JAV arbeitet eng mit dem BR zusammen, um Azubi-Interessen durchzusetzen. § 67 BetrVG
3. Jugend- und Auszubildendenversammlung: Recht auf Durchführung einer Versammlung zur Information der Azubis. § 71 BetrVG
Interaktive Schutzgesetze
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Expert-FAQ (12 Punkte)
Verhaltenskodex & Quiz
1. Integrität
2. Respekt
3. Datenschutz
4. Matrix
Lexikon
Abkürzungen und Begriffe
Rechtliche Grundlagen & Gesetze
1. BBiG (Berufsbildungsgesetz): Das Fundament der Ausbildung; regelt Pflichten von Azubis und Betrieben. § 13 / § 14 BBiG
2. BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz): Regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und die Arbeit von BR und JAV. BetrVG
3. AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): Schützt vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft etc. § 1 AGG
4. MuSchG (Mutterschutzgesetz): Regelt Schutzfristen und Beschäftigungsverbote für (werdende) Mütter. § 3 MuSchG
5. SGB IX (Sozialgesetzbuch 9): Regelt die Rechte und den besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen. § 168 SGB IX
Gremien & Institutionen
1. BR (Betriebsrat): Die gewählte Arbeitnehmervertretung mit Informations- und Mitbestimmungsrechten. § 80 BetrVG
2. JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung): Spezielle Interessenvertretung für Jugendliche und Auszubildende. § 60 BetrVG
3. IFD (Integrationsfachdienst): Berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen zur Sicherung des Arbeitsplatzes. § 192 SGB IX
4. IHK (Industrie- und Handelskammer): Zuständige Stelle für die Überwachung der Ausbildung und Abnahme von Prüfungen. § 37 BBiG
Allgemeine Begriffe
1. Azubi (Auszubildender): Person, die zur Erlangung beruflicher Handlungsfähigkeit ausgebildet wird.
2. HR (Human Resources): Die Personalabteilung, zuständig für Recruiting, Verträge und Mitarbeiterbetreuung.
