SteelAutoRobotics AG

Expert-System für Ausbildung & Compliance

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Willkommen im zentralen Wissensportal. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie für eine erfolgreiche und rechtssichere Ausbildung in der SteelAutoRobotics AG benötigen.

System-Status: Alle Module (Recht, JAV, AGG, Compliance) sind auf dem Stand von Februar 2026.

Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Inhaltsverzeichnis:

Präambel  |   Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität  |   Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche  |   Fairer Wettbewerb  |   Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum  |   Wahren von Verbraucherinteressen  |   Ökologische Verantwortung und Verpflichtung  |   Schutz von Umwelt und Klima  |   Tier- und Artenschutz  |   Menschenrechte und Arbeitsstandards  |   Beschäftigungsverhältnisse  |   Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer  |   Ablehnen von Zwangsarbeit  |   Grundsätze der Vergütung  |   Arbeitszeiten  |   Koalitionsfreiheit  |   Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot  |   Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz  |  





Präambel

SteelAutoRobotics AG versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen SteelAutoRobotics AG tätig ist. SteelAutoRobotics AG folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.

  • SteelAutoRobotics AG beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

  • SteelAutoRobotics AG handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.

  • SteelAutoRobotics AG steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen seinen Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.

Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird SteelAutoRobotics AG nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.


Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität

SteelAutoRobotics AG verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. SteelAutoRobotics AG verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. SteelAutoRobotics AG respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen SteelAutoRobotics AG tätig ist. Dabei achtet SteelAutoRobotics AG das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. SteelAutoRobotics AG orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. SteelAutoRobotics AG baut auf einen freien und fairen Welthandel.


Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

SteelAutoRobotics AG lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. SteelAutoRobotics AG handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.


Fairer Wettbewerb

SteelAutoRobotics AG tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. SteelAutoRobotics AG duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt SteelAutoRobotics AG ab.


Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

SteelAutoRobotics AG respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. SteelAutoRobotics AG schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. SteelAutoRobotics AG respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.


Wahren von Verbraucherinteressen

Soweit Produkte und Leistungen von SteelAutoRobotics AG die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. SteelAutoRobotics AG stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen. Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt SteelAutoRobotics AG die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.


Ökologische Verantwortung und Verpflichtung

Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt SteelAutoRobotics AG seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.


Schutz von Umwelt und Klima

SteelAutoRobotics AG nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. SteelAutoRobotics AG arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden. SteelAutoRobotics AG wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

  • Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung

  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen

  • Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase);

  • Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft

  • Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.


Tier- und Artenschutz

SteelAutoRobotics AG beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.


Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet SteelAutoRobotics AG die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. SteelAutoRobotics AG orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.

In allen Geschäftsaktivitäten ist SteelAutoRobotics AG bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. SteelAutoRobotics AG erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt SteelAutoRobotics AG hierbei seine Lieferanten.


Beschäftigungsverhältnisse

SteelAutoRobotics AG behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. SteelAutoRobotics AG lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab. SteelAutoRobotics AG wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. SteelAutoRobotics AG respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.


Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

SteelAutoRobotics AG toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt SteelAutoRobotics AG keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

SteelAutoRobotics AG erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.


Ablehnen von Zwangsarbeit

SteelAutoRobotics AG lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.


Grundsätze der Vergütung

SteelAutoRobotics AG wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. SteelAutoRobotics AG stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet SteelAutoRobotics AG darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von SteelAutoRobotics AG nicht geduldet.


Arbeitszeiten

SteelAutoRobotics AG wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.

SteelAutoRobotics AG achtet darauf, dass

  • die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,

  • Arbeitszeitregelungen eingehalten werden


Koalitionsfreiheit

SteelAutoRobotics AG respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, sucht SteelAutoRobotics AG für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.


Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

SteelAutoRobotics AG schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich SteelAutoRobotics AG zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. SteelAutoRobotics AG lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.


Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

SteelAutoRobotics AG beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. SteelAutoRobotics AG sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.

Rechte & Pflichten im Detail

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Beteiligung & JAV

Kündigungsregelungen (§ 22 BBiG)

1. Probezeit-Kündigung: Jederzeit, fristlos und ohne Angabe von Gründen. § 22 Abs. 1 BBiG
2. Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund nach der Probezeit. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG

Beteiligung & JAV

Die 3 Stufen der Mitbestimmung

1. Information: Unterrichtung über Personalplanung. § 80 BetrVG
2. Anhörung: Zwingend vor jeder Kündigung. § 102 BetrVG
3. Echte Mitbestimmung: Zustimmung bei Ordnung & Arbeitszeit. § 87 BetrVG

JAV Wahlrecht & Zusammenarbeit

1. Wahlrecht (Aktiv/Passiv): Wer wählen darf und wer wählbar ist. § 60 / § 61 BetrVG
2. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Die JAV arbeitet eng mit dem BR zusammen, um Azubi-Interessen durchzusetzen. § 67 BetrVG
3. Jugend- und Auszubildendenversammlung: Recht auf Durchführung einer Versammlung zur Information der Azubis. § 71 BetrVG

Interaktive Schutzgesetze

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Prozeßabläufe

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Expert-FAQ (12 Punkte)

Verhaltenskodex & Quiz

1. Integrität

2. Respekt

3. Datenschutz

4. Matrix

Lexikon

Abkürzungen und Begriffe

Rechtliche Grundlagen & Gesetze

1. BBiG (Berufsbildungsgesetz): Das Fundament der Ausbildung; regelt Pflichten von Azubis und Betrieben. § 13 / § 14 BBiG
2. BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz): Regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und die Arbeit von BR und JAV. BetrVG
3. AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): Schützt vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft etc. § 1 AGG
4. MuSchG (Mutterschutzgesetz): Regelt Schutzfristen und Beschäftigungsverbote für (werdende) Mütter. § 3 MuSchG
5. SGB IX (Sozialgesetzbuch 9): Regelt die Rechte und den besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen. § 168 SGB IX

Gremien & Institutionen

1. BR (Betriebsrat): Die gewählte Arbeitnehmervertretung mit Informations- und Mitbestimmungsrechten. § 80 BetrVG
2. JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung): Spezielle Interessenvertretung für Jugendliche und Auszubildende. § 60 BetrVG
3. IFD (Integrationsfachdienst): Berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen zur Sicherung des Arbeitsplatzes. § 192 SGB IX
4. IHK (Industrie- und Handelskammer): Zuständige Stelle für die Überwachung der Ausbildung und Abnahme von Prüfungen. § 37 BBiG

Allgemeine Begriffe

1. Azubi (Auszubildender): Person, die zur Erlangung beruflicher Handlungsfähigkeit ausgebildet wird.
2. HR (Human Resources): Die Personalabteilung, zuständig für Recruiting, Verträge und Mitarbeiterbetreuung.